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Die

UN-Kinderrechte

...müssten eigentlich UN-Kinder- und Jugendrechte heißen. Sie sind nicht nur für Kinder, sondern gelten für alle junge Menschen bis 18 Jahre. 

 

Die Vereinten Nationen haben schon 1989 die Kinder- und Jugendrechte verfasst. In 195 Staaten weltweit gelten diese Gesetze. Seit April 1992 sind sie auch in Deutschland gültig. 

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 Wer, wie, was ist „UN“? 

UN = United Nations oder auch Vereinte Nationen 

 

In den Vereinten Nationen sind fast alle Staaten der Welt vertreten. Sie setzen sich z.B. für den Weltfrieden, der internationalen Sicherheit und die Durchsetzung der Menschenrechte ein. Die Bundesrepublik Deutschland ist 1973 den UN beigetreten. 

Mehr Infos zu den UN-Kinder- und Jugendrechte findest du unter: https://www.unicef.de/informieren/einsatz-fuer-kinderrechte 

Damit du deine Rechte kennst, haben wir für dich hier die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst. 

Artikel 12 [Berücksichtigung des Kindeswillens] 

Du hast das Recht, zu allen Dingen, die dich betreffen, deine eigenen Gedanken, Ideen und Wünsche zu äußern. Die Erwachsenen müssen deine Meinung berücksichtigen. Ein Beispiel: Bei Dir in der Nähe soll ein neuer Skateplatz gebaut werden. Du hast das Recht mitzureden und bei der Planung des Platzes mitmachen zu dürfen. 

Artikel 13 [Meinungs- und Informationsfreiheit] 

Du darfst sagen, was du denkst. Damit du dir eine Meinung bilden kannst, darfst du dir alle wichtigen Informationen beschaffen. In Deutschland gibt es dazu einige gesetzlich vorgegebene Einschränkungen (z.B. Altersfreigaben durch den Jugendmedienschutz). 

Artikel 14 [Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit] 

Du hast das Recht, deine eigene Meinung frei zu sagen und deine Religion sowie deinen Glauben frei zu wählen und auszuleben. 

Artikel 16 [Schutz der Privatsphäre und Ehre] 

Dein Privatleben geht niemanden etwas an. Das gilt besonders für dein Leben in deiner Familie, in deiner Wohnung und bei deinem Tagebuch, E-Mails, Briefen, und so weiter. Du kannst entscheiden, was von dir veröffentlich werden soll. Also vielleicht doch kein peinliches Babyfoto „Du auf dem Töpfchen“ bei Facebook? 

Artikel 17 [Zugang zu den Medien] 

Medien sind z.B. Zeitungen und Bücher, aber auch Radio, Fernsehen und Internet. 

Du hast das Recht die Medien zu nutzen und dir alle Informationen zu beschaffen, die du brauchst. Chatten und Spielen gehört natürlich auch dazu. 

Artikel 19 [Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung] 

Schlagen, misshandeln, quälen oder zu Dingen zwingen, die dir schaden, ist verboten. Egal ob das Erwachsene oder andere Kinder / Jugendliche mit dir machen. Die Erwachsenen, die für dich zuständig sind (meistens sind das ja die Eltern) müssen dich vor Vernachlässigung, schlechter Behandlung und Ausbeutung schützen. Tun sie das nicht, kannst du dir beim Jugendamt Hilfe holen. 

Artikel 24 [Gesundheitsvorsorge] 

Du hast das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und ohne Not groß zu werden. 

Artikel 27 [Angemessene Lebensbedingungen; Unterhalt] 

Du hast das Recht, alles zu erhalten, was du brauchst, um gut aufwachsen zu können. Dazu gehört z.B. Essen und Kleidung, deine Schulsachen, ein Hobby, aber auch Kontakte zu Freunden haben zu dürfen. 

Artikel 28 [Recht auf Bildung; Schule; Berufsausbildung] 

In Deutschland hast du nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht zur Schule zu gehen. Für dich völlig normal. Es gibt aber Länder, da gehen Kinder und Jugendliche nicht zur Schule, sondern arbeiten, um ihre Familie zu ernähren. Aber: Ohne Schule keine Ausbildung, ohne Ausbildung keinen Beruf, ohne Beruf nur wenig Geld zum Leben. Daher ist eine gute Schulbildung wichtig. 

Artikel 31 [Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben; staatliche Förderung] 

Egal ob Fußballtraining, Musik machen oder einfach nur chillen… Du hast Recht auf freie Zeit, in der du machen kannst, was du willst. 

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